Erbschaftsteuer

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Die Erbschaftsteuer ist ein zentrales Thema im deutschen Steuerrecht, insbesondere für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen. Sie greift beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung und kann – bei unzureichender Gestaltung – zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Dabei umfasst das steuerpflichtige Vermögen nicht nur Immobilien und Kapitalanlagen, sondern auch Betriebsvermögen, Unternehmensanteile und private Beteiligungen.

Kanzleien wie Gooßen, Heuermann und Partner bieten eine umfassende Beratung zur Erbschaftsteuer – mit besonderem Fokus auf rechtssichere, vorausschauende und individuelle Lösungen. Ziel ist es, Vermögen werterhaltend zu übertragen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Die Kanzlei begleitet dabei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmerfamilien – oft über mehrere Generationen hinweg.

Rechtlicher Rahmen der Erbschaftsteuer

Grundlage der deutschen Erbschaftsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers oder im Zeitpunkt einer Schenkung unter Lebenden. Sie ist vom Erwerber des Vermögens zu zahlen und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad sowie nach dem Wert des übertragenen Vermögens.

Dabei gelten persönliche Freibeträge, die sich je nach Beziehung zum Erblasser unterscheiden:

  • Ehepartner: 500.000 €

  • Kinder: 400.000 €

  • Enkel: 200.000 €

  • Alle übrigen Personen: 20.000 €

Übersteigt der Erwerb diese Freibeträge, fällt Erbschaftsteuer an. Die Höhe richtet sich nach dem Steuerwert und der Steuerklasse, die abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis ist.

Betriebsvermögen und Unternehmensnachfolge

Ein besonderer Schwerpunkt der Erbschaftsteuerberatung liegt im Bereich des Betriebsvermögens. Wird ein Unternehmen vererbt oder verschenkt, kann dies zur sofortigen Steuerpflicht führen – selbst wenn kein Liquiditätszufluss erfolgt. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Verschonungsregelungen geschaffen, die unter bestimmten Bedingungen greifen.

Gooßen, Heuermann und Partner prüft in jedem Fall, ob die Voraussetzungen für die sogenannte Regelverschonung (85 % Steuerbefreiung) oder die Optionsverschonung (100 %) vorliegen. Hierzu müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Fortführung des Unternehmens über fünf bzw. sieben Jahre

  • Einhaltung von Lohnsummenregelungen

  • Beibehaltung des Verwaltungsvermögens unter festgelegten Grenzen

Steuerberater Gooßen analysiert gemeinsam mit Mandanten, ob diese Voraussetzungen realistisch erfüllt werden können. Dabei steht nicht nur die steuerliche Optimierung im Fokus, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Übergabe.

Gestaltungsmöglichkeiten

Die Erbschaftsteuer lässt sich durch rechtzeitige Planung und gezielte Gestaltung deutlich reduzieren. Hierbei spielt die frühzeitige Vermögensübertragung zu Lebzeiten eine wichtige Rolle. Schenkungen können Freibeträge mehrfach im Abstand von zehn Jahren ausnutzen und damit eine stufenweise Übertragung ermöglichen.

Darüber hinaus können folgende Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Gründung von Familiengesellschaften zur Bündelung und Steuerung von Vermögen

  • Nießbrauchregelungen zur Absicherung des Schenkenden

  • Vorweggenommene Erbfolge mit klaren Regelungen zu Stimmrechten und Erträgen

  • Nutzung von Bewertungsmethoden, die den Steuerwert von Unternehmen senken

Rigo Gooßen aus Stade begleitet Mandanten bei der Auswahl und Umsetzung solcher Maßnahmen. Seine Beratung zeichnet sich durch ein hohes Maß an Diskretion, Weitsicht und Verständnis für familiendynamische Prozesse aus. Dabei legt er großen Wert auf Verständlichkeit und die Berücksichtigung individueller Lebensumstände.

Bewertung des Vermögens

Die Besteuerung erfolgt nicht auf Basis von Marktwerten, sondern nach speziellen Bewertungsverfahren der Finanzverwaltung. Immobilien werden im Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren bewertet. Betriebsvermögen unterliegt dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder, in bestimmten Fällen, der Substanzbewertung.

Fehlerhafte oder veraltete Bewertungen können zu unnötig hoher Steuerlast führen. Deshalb überprüft Gooßen, Heuermann und Partner in jedem Fall die angewandte Bewertungsmethodik und nutzt rechtlich zulässige Wege zur Reduktion des steuerlichen Werts – etwa durch Berücksichtigung von Verbindlichkeiten, Nutzungsrechten oder Minderheitsabschlägen.

Steuerliche Erklärungspflichten

Nach einem Erbfall oder einer Schenkung besteht die Pflicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung. Diese ist fristgebunden und muss detaillierte Angaben zu Vermögensarten, Bewertungsgrundlagen und bestehenden Verträgen enthalten. Besonders bei komplexem Vermögen oder bei Unternehmensanteilen ist die korrekte Deklaration anspruchsvoll.

Gooßen, Heuermann und Partner übernimmt die vollständige Erstellung und Abgabe der Steuererklärung – inklusive der Korrespondenz mit dem Finanzamt, der Prüfung des Steuerbescheids und ggf. der Einlegung von Einsprüchen. Mandanten erhalten eine vollständige Übersicht über Steuerpflichten, Zahlungsfristen und mögliche Folgewirkungen.

Internationale Aspekte

Gerade bei grenzüberschreitendem Vermögen gewinnt die Erbschaftsteuer an zusätzlicher Komplexität. Deutschland hat mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftsteuer abgeschlossen. In vielen Fällen droht daher eine Doppelbesteuerung – einmal im Wohnsitzstaat des Erblassers und zusätzlich im Belegenheitsstaat des Vermögens.

Die Kanzlei prüft für Mandanten mit Auslandsbezug, ob durch die Wahl des Erbstatuts, die Strukturierung der Vermögensverhältnisse oder durch Anträge auf Steueranrechnung Doppelbelastungen vermieden werden können. Auch internationale Testamente und die Einbeziehung ausländischer Steuerberater werden bei Bedarf organisiert.

Typische Beratungsanlässe im Bereich Erbschaftsteuer

  • Übergabe von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen an Familienmitglieder

  • Schenkung von Immobilien unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • Nachlassplanung bei kinderlosen oder mehrfach verheirateten Personen

  • Bewertung und Aufteilung von gemischtem Vermögen (privat und betrieblich)

  • Vorbereitung auf bevorstehende Erbfälle durch rechtzeitige Strukturierung

Rigo Gooßen und das Team der Kanzlei betreuen diese Fälle nicht nur aus steuerlicher Perspektive, sondern auch mit Blick auf rechtliche, familiäre und wirtschaftliche Aspekte. Die Übergabe von Vermögen ist nicht nur ein steuerlicher Vorgang, sondern häufig auch ein emotionaler – entsprechend sensibel und umfassend erfolgt die Begleitung.

Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten

Die steuerliche Planung rund um Erbschaften und Schenkungen steht oft im engen Zusammenhang mit erbrechtlichen Fragestellungen. Dazu zählen Testamentsgestaltung, Pflichtteilsregelungen oder die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen.

Gooßen, Heuermann und Partner arbeitet eng mit erfahrenen Notaren und Fachanwälten zusammen, um eine abgestimmte, rechtssichere und steuerlich optimierte Lösung zu entwickeln. So erhalten Mandanten eine umfassende Betreuung aus einer Hand – abgestimmt auf ihre persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen.

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