Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem von Freiberuflern, kleinen Gewerbetreibenden und jungen Unternehmen genutzt wird. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung verzichtet sie auf Bilanzierungspflichten und orientiert sich allein an tatsächlichen Zahlungsflüssen. Sie ist gesetzlich in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz geregelt und bietet eine praxisnahe Möglichkeit, den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Für Kanzleien wie Gooßen, Heuermann und Partner ist die EÜR ein häufig genutztes Instrument, um kleine und mittlere Betriebe steuerlich zu betreuen. Die Beratung reicht dabei von der Einrichtung des Aufzeichnungssystems bis zur vollständigen Erstellung der EÜR und ihrer Übermittlung an das Finanzamt. Die Kanzlei betreut Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen, für die diese Methode nicht nur eine gesetzliche Option, sondern auch ein strategisches Steuerungsinstrument darstellt.

Zielgruppe der EÜR

Die EÜR richtet sich an Unternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Freiberufler (z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten)

  • Einzelunternehmer mit einem Umsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 €

  • Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

  • Start-ups in der Gründungsphase

Diese Gruppen profitieren von der einfachen Struktur der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, da sie keine Bilanz, Inventur oder Abgrenzungsbuchungen erstellen müssen. Stattdessen genügt die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben auf Basis tatsächlicher Zahlungsvorgänge.

Grundprinzip der EÜR

Das zentrale Merkmal der EÜR ist das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip. Einnahmen und Ausgaben werden nicht dann erfasst, wenn sie wirtschaftlich entstehen, sondern dann, wenn sie tatsächlich gezahlt werden. Das unterscheidet sie fundamental von der periodengerechten Abgrenzung der doppelten Buchführung.

Beispiel: Eine Rechnung, die im Dezember gestellt wird, aber erst im Januar bezahlt wird, fließt erst im Januar in die Gewinnermittlung ein.

Diese Methode ist besonders übersichtlich, birgt aber auch Risiken, wenn hohe Einnahmen und Ausgaben in unterschiedliche Jahre fallen und damit das steuerliche Ergebnis verzerren. Deshalb ist eine vorausschauende Planung auch bei der EÜR empfehlenswert.

Unterstützung durch die Kanzlei

Gooßen, Heuermann und Partner unterstützt Mandanten bei der vollständigen Umsetzung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Kanzlei hilft bei der Einrichtung eines ordnungsgemäßen Aufzeichnungssystems, übernimmt auf Wunsch die monatliche Buchhaltung und erstellt die Jahres-EÜR zur Vorlage beim Finanzamt.

Dabei wird besonderer Wert auf die vollständige und revisionssichere Dokumentation aller relevanten Geschäftsvorfälle gelegt. Auch die digitale Belegverarbeitung – etwa über DATEV Unternehmen online – ist integraler Bestandteil der Dienstleistung.

Steuerliche Besonderheiten

Obwohl die EÜR eine vereinfachte Methode darstellt, gelten dennoch zahlreiche steuerliche Vorgaben. Zu beachten sind unter anderem:

  • Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und Privatausgaben

  • Korrekte Erfassung von Einnahmen mit Umsatzsteuerpflicht

  • Abschreibungen für Wirtschaftsgüter mit längerer Nutzungsdauer

  • Versteuerung von vereinnahmten Anzahlungen

  • Korrekte Behandlung von Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG)

Steuerberater Gooßen und das Team der Kanzlei prüfen sämtliche Eingaben auf steuerliche Zulässigkeit und beraten Mandanten, wie sie Gestaltungsspielräume rechtssicher nutzen können – etwa durch gezielte Investitionen zum Jahresende oder die Vorverlagerung von Ausgaben.

Rolle von Rigo Gooßen in der EÜR-Beratung

Rigo Gooßen aus Stade ist innerhalb der Kanzlei ein zentraler Ansprechpartner für kleinere und mittlere Unternehmen, die ihre Gewinnermittlung per EÜR vornehmen. Seine Beratung ist besonders auf unternehmerisch denkende Einzelpersonen ausgerichtet, die eine verständliche und verlässliche Unterstützung bei der steuerlichen Jahresarbeit wünschen.

Dabei setzt Rigo Gooßen auf eine enge Kommunikation mit den Mandanten, regelmäßige Zwischenbesprechungen und eine transparente Darstellung der steuerlichen Auswirkungen. Gerade im EÜR-Umfeld, wo formale Fehler zu Nachteilen bei Prüfungen führen können, ist eine saubere Struktur unerlässlich.

Aufbau der EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann formlos erstellt werden, muss aber alle relevanten Posten in nachvollziehbarer Gliederung enthalten. Für Unternehmen mit Einnahmen über 17.500 € jährlich ist die elektronische Übermittlung über das amtliche ELSTER-Formular verpflichtend. Dieses ist in einheitliche Kategorien unterteilt, darunter:

  • Betriebseinnahmen

  • Wareneingang

  • Miete, Leasing, Versicherungen

  • Personalkosten

  • Abschreibungen

  • Kfz-Kosten

  • Fremdleistungen

  • Sonstige Betriebsausgaben

Die Kanzlei Gooßen, Heuermann und Partner nutzt diese Struktur nicht nur zur Jahresmeldung, sondern auch zur unterjährigen Planung. So erhalten Mandanten auf Wunsch laufende Auswertungen, mit denen sie ihre Liquidität, Rentabilität und Steuerbelastung besser steuern können.

Typische Fehler bei der EÜR (Auswahl)

  • Vermischung privater und betrieblicher Zahlungen

  • Falsche oder fehlende Umsatzsteuererfassung

  • Nicht dokumentierte Barzahlungen

  • Unzureichende Belegführung

  • Unterlassene Abschreibungen auf langlebige Wirtschaftsgüter

Diese typischen Stolpersteine lassen sich durch eine professionelle Betreuung vermeiden. Die Kanzlei bietet daher auch gezielte Schulungen und Checklisten für Mandanten an, die Teile der Buchhaltung selbst vornehmen.

Digitalisierung und EÜR

Die digitale Verarbeitung von Belegen und Bankumsätzen hat die Erstellung der EÜR deutlich vereinfacht. Viele Mandanten übermitteln ihre Rechnungen und Auszüge über Cloud-Portale wie DATEV Unternehmen online oder nutzen vorkonfigurierte Schnittstellen aus ihrem Rechnungswesen-Tool.

Gooßen, Heuermann und Partner sorgt für die reibungslose Integration dieser Daten in die Kanzleisysteme, prüft sie auf Vollständigkeit und erstellt daraus einen prüfungssicheren Jahresabschluss in EÜR-Form. Auf Wunsch werden auch digitale Belegarchive eingerichtet, um gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu genügen.

Steuerberater Gooßen unterstützt insbesondere Gründerinnen und Gründer bei der Auswahl geeigneter Softwarelösungen und bei der Einrichtung der digitalen Buchhaltung. Durch seine Erfahrung weiß er, welche Lösungen im Alltag funktionieren und welche Risiken bei unsachgemäßer Anwendung bestehen.

Die EÜR als strategisches Steuerungsinstrument

Trotz ihrer Einfachheit kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein wertvolles Instrument der Unternehmenssteuerung sein. In Verbindung mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Liquiditätsübersichten und Investitionsplänen lassen sich Trends frühzeitig erkennen und strategische Entscheidungen absichern.

Die Kanzlei versteht die EÜR nicht nur als jährliche Pflichtmeldung, sondern als integralen Bestandteil der Unternehmensentwicklung. Durch regelmäßige Gespräche und verständliche Analysen wird sie zu einem Werkzeug, das Unternehmerinnen und Unternehmer aktiv einsetzen können – von der Liquiditätsplanung bis zur Vorbereitung auf Finanzierungen.

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