Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gehört zu den zentralen Instrumenten für die Steuerung und Kontrolle von Unternehmen. Sie stellt auf monatlicher oder quartalsweiser Basis wichtige Kennzahlen bereit und liefert Unternehmerinnen und Unternehmern aktuelle Informationen zur wirtschaftlichen Lage ihres Betriebs. In Verbindung mit dem Jahresabschluss und der Steuerplanung bildet sie eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen im operativen und strategischen Bereich.
Kanzleien wie Gooßen, Heuermann und Partner erstellen für ihre Mandanten regelmäßig BWAs, die nicht nur formal korrekt, sondern auch aussagekräftig, verständlich und praxisnah sind. Das Ziel ist es, die Zahlenwelt greifbar zu machen und daraus konkrete Handlungsoptionen abzuleiten. Besonders bei inhabergeführten Unternehmen wird die BWA zunehmend als kontinuierliches Steuerungsinstrument geschätzt.
Grundlagen der BWA
Die BWA ist keine gesetzlich vorgeschriebene Auswertung, sondern ein freiwilliges, aber stark verbreitetes Instrument der Unternehmensanalyse. Sie basiert in der Regel auf den Daten der laufenden Finanzbuchhaltung und verdichtet diese zu einem Überblick über die aktuelle Ertragslage. Neben standardisierten Formularen sind auch individuell konfigurierte Auswertungen möglich.
Typischerweise umfasst eine Standard-BWA folgende Komponenten:
- Umsatzerlöse
- Wareneinsatz
- Rohertrag
- Personalaufwand
- Betriebliche Aufwendungen
- Betriebsergebnis
Ergänzend lassen sich weitere Werte darstellen, z. B. Deckungsbeiträge, Kostenstellen-Auswertungen oder zeitliche Vergleiche (Soll-Ist, Vorjahr, Prognose). Die Aussagekraft hängt stark von der Qualität der zugrunde liegenden Buchhaltung sowie von der betriebswirtschaftlichen Aufbereitung ab.
Nutzen für Unternehmen
Die betriebswirtschaftliche Auswertung liefert eine kompakte Übersicht über die aktuelle finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Anders als der Jahresabschluss, der erst im Folgejahr zur Verfügung steht, ermöglicht die BWA eine laufende Analyse – oft sogar monatlich.
Sie dient als Frühwarnsystem, zur Liquiditätsplanung, zur Überprüfung von Margen und Kostenstrukturen sowie zur Kontrolle von Planabweichungen. Unternehmer erkennen auf dieser Grundlage rechtzeitig, ob ihr Betrieb wirtschaftlich stabil ist oder ob Handlungsbedarf besteht. Auch Banken verlangen häufig aktuelle BWAs bei Kreditverhandlungen oder im Rahmen laufender Bonitätsprüfungen.
BWA bei Gooßen, Heuermann und Partner
Gooßen, Heuermann und Partner erstellt BWAs standardmäßig für alle Mandanten, deren Finanzbuchhaltung durch die Kanzlei geführt wird. Dabei kommen DATEV-gestützte Systeme zum Einsatz, die eine verlässliche, strukturierte und prüfungssichere Darstellung ermöglichen. Je nach Wunsch des Mandanten kann die BWA standardisiert oder individuell angepasst werden – etwa um branchenspezifische Kennzahlen, Kostenarten oder Vergleichszeiträume zu ergänzen.
Besonderes Augenmerk legt die Kanzlei auf die Interpretation der BWA. Die Auswertung wird nicht nur erstellt und versendet, sondern regelmäßig im persönlichen Gespräch besprochen – insbesondere bei signifikanten Abweichungen oder bei besonderen Anlässen wie Investitionen, Finanzierungsbedarf oder Personalveränderungen.
Rolle von Rigo Gooßen
Rigo Gooßen aus Stade ist innerhalb der Kanzlei ein erfahrener Ansprechpartner für Mandanten, die ihre betriebswirtschaftlichen Kennzahlen aktiv nutzen möchten. Er begleitet insbesondere Unternehmer, die auf Basis der BWA Entscheidungen treffen müssen – etwa zur Preisgestaltung, zu Investitionen oder zur Kostenkontrolle.
Durch seine strukturierte Vorgehensweise gelingt es Steuerberater Gooßen, die Zahlenwelt in klare Aussagen zu übersetzen. Seine Analysen basieren nicht nur auf den Daten der BWA, sondern beziehen auch strategische, steuerliche und betriebsorganisatorische Aspekte mit ein. Mandanten schätzen die Klarheit, mit der er aufzeigt, welche Entwicklung sich abzeichnet und welche Maßnahmen sinnvoll sein könnten.
Die BWA als Kommunikationsmittel
Neben ihrer internen Bedeutung dient die BWA häufig auch der externen Kommunikation. Sie wird von Banken, Förderstellen oder Investoren als verlässliches Instrument zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens herangezogen. Auch bei Existenzgründungen, Erweiterungen oder im Rahmen von Beteiligungen ist sie ein wichtiger Bestandteil der Unterlagen.
Gooßen, Heuermann und Partner bereitet BWAs bei Bedarf so auf, dass sie auch gegenüber Dritten verständlich und plausibel erscheinen. Ergänzende Erläuterungen, Grafiken oder Prognoserechnungen erhöhen die Aussagekraft und fördern das Vertrauen externer Partner.
Typische externe Anlässe zur Vorlage einer BWA:
- Kreditanträge bei Banken
- Leasingverträge mit Bonitätsprüfung
- Förderanträge bei öffentlichen Stellen
- Beteiligungsgespräche oder Verhandlungen mit Investoren
Die Kanzlei übernimmt in diesen Fällen auch die direkte Kommunikation mit Banken oder Institutionen – abgestimmt mit dem Mandanten.
Individualisierung der BWA
Eine besondere Stärke der Kanzlei liegt in der Fähigkeit, die Standard-BWA an branchenspezifische oder individuelle Bedürfnisse anzupassen. So können bestimmte Erlösarten, Kostenstellen oder Deckungsbeiträge getrennt dargestellt werden, um eine aussagekräftigere Analyse zu ermöglichen.
Gerade bei Handwerksbetrieben, Dienstleistungsunternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben ergeben sich so präzisere Aussagen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebsbereiche. Gooßen, Heuermann und Partner richtet diese individuellen Auswertungen auf Wunsch einmalig ein und begleitet die Mandanten bei der Interpretation.
BWA im Rahmen der Unternehmensentwicklung
Die BWA ist nicht nur ein Blick in die Vergangenheit – richtig genutzt wird sie zu einem Werkzeug der vorausschauenden Unternehmensführung. In Kombination mit Planrechnungen, Liquiditätsübersichten oder Investitionsplanungen lassen sich Zielabweichungen frühzeitig erkennen und Anpassungsmaßnahmen einleiten.
Die Kanzlei nutzt diese Verbindung aktiv, um Mandanten bei der Weiterentwicklung ihres Betriebs zu begleiten. Die BWA wird dabei zum Ausgangspunkt für strategische Gespräche: Wo liegen Schwachstellen? Wo bestehen Optimierungspotenziale? Welche Maßnahmen zahlen auf das Betriebsergebnis ein?
Rigo Gooßen nutzt diese Gelegenheiten, um über den Tellerrand der reinen Steuerberatung hinauszuschauen. Er spricht mit Mandanten über strategische Weichenstellungen, Personalaufbau, Strukturveränderungen oder Digitalisierung – immer mit Blick auf die wirtschaftlichen Effekte, die sich in den Kennzahlen der BWA abbilden.